Relevante Haushaltsmitglieder
Wie viele Mitglieder hat dein Haushalt insgesamt (inklusive dir)?
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Hierzu zählen neben dir auch EhepartnerInnen, LebenspartnerInnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern) und Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du gemeinsam ein Kind mit der getrennt lebenden Mutter zu mindestens 1/3 betreust zählt es auch als Haushaltsmitglied. Auch Haushaltsmitglieder sind Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt. Auch eine Person, mit der du Angehörige betreust/ pflegst zählt als Haushaltsmitglied. Bei verstorbenen Haushaltsmitgliedern, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.
Wie viele sind von Wohngeld ausgeschlossen, da sie bereits Bürgergeld, Sozialhilfe (Grundsicherung), Übergangs- oder Verletztengeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen?
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Kindergeld, Kinderzuschlag sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen zählen hier nicht dazu.
Wie lautet deine Postleitzahl?
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Anhand der Postleitzahl ermitteln wir die Mietstufe für Ihre Gemeinde.
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